Grundüberholung

Definition gemäß DIN EN 13306, 8.71: Maßnahme nach Zerlegung einer Einheit und Reparatur oder Austausch der Komponenten, die sich dem Ende der Gebrauchsdauer nähern und/oder systematisch ausgetauscht werden sollten. Anmerkung 1 in DIN EN 13306: Die Grundüberholung unterscheidet sich von der Revision darin, dass sie Änderungen / Verbesserungen beinhalten kann. Anmerkung in DIN EN 13306: Das Ziel der Grundüberholung ist normalerweise, einer Einheit eine Gebrauchsdauer zu verschaffen, die größer als die Gebrauchsdauer der ursprünglichen Einheit sein kann.

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