Inspektion

Definition gemäß DIN 31051, 4.1.3: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung. Diese Maßnahmen können nach DIN 31051 beinhalten:

  • Auftrag, Auftragsdokumentation und Analyse des Auftragsinhaltes,
  • Erstellen eines Planes zur Feststellung des Ist-Zustandes, der auf die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes oder der Betrachtungseinheit abgestellt ist und hierfür verbindlich gilt; dieser Plan soll u. a. Angaben über Ort, Termin, Methode, Gerät, Maßnahmen und zu betrachtende Merkmalswerte enthalten,
  • Vorbereitung der Durchführung,
  • Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw.,
  • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung,
  • Durchführung, vorwiegend die quantitative Ermittlung bestimmter Merkmalswerte,
  • Vorlage des Ergebnisses der Ist-Zustands- Feststellung,
  • Auswertung der Ergebnisse zur Beurteilung des Ist-Zustandes,
  • Fehleranalyse,
  • Planung im Sinne des Aufzeigens und Bewertens alternativer Lösungen unter Berücksichtigung betrieblicher und außerbetrieblicher Forderungen,
  • Entscheidung für eine Lösung (Instandsetzung, Verbesserung oder andere Maßnahmen) und
  • Rückmeldung

Relation: Informationsgewinn durch die Inspektion/Aufwand für die Inspektion Erläuterung: Die Inspektion dient der Beschaffung von Informationen über den Zustand und den Restabnutzungsvorrat einer Einheit, um Zustandsverschlechterungen so zeitgerecht erkennen zu können, dass durch weitere Instand-haltungsmaßnahmen unplanmäßige Stillstände, Fehlproduktionen, zu rasches Verschleißen der Einheit, Unfälle etc. verhindert werden können

 

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