- admin - 09.02.11 13:18
-
Artikel:
-
Sichtbar:
FVI Rollen:Gast
Seit Dezember steht die Neufassung der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin zum kostenlosen Download und Verfügung.
Die TRGS 400 ermöglicht ein vereinfachtes Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung, wenn für eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen Maßnahmen als standardisierte Arbeitsverfahren zur Verfügung stehen.
Die TRGS 400 ist nach § 2 GefStoffV auch von Unternehmern ohne Beschäftigte zu beachten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, um die aufgrund der GefStoffV notwendigen Maßnahmen zum Schutz Dritter festlegen zu können. Darüber hinausgehend wird Unternehmern ohne Beschäftigte empfohlen, anhand dieser TRGS auch Maßnahmen für die persönliche Sicherheit und den Schutz der eigenen Gesundheit zu treffen
Anhang | Größe |
---|---|
trgs-400.pdf | 123.61 KB |