2012-04 : Inkrafttreten des NRW-Tariftreuegesetzes am 1. Mai - "Ein schwerer Fehler, der nach der Landtagswahl korrigiert werden muss"

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, Wolfgang Schmitz, zum Inkrafttreten des NRW-Tariftreuegesetzes zum kommenden 1. Mai


 


"Das so genannte Tariftreuegesetz ist ein Angriff auf die Tarifautonomie, bedroht Arbeitsplätze und erhöht Kosten und Aufwand für die Unternehmen sowie die öffentliche Hand", kritisiert der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, Wolfgang Schmitz, anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes am kommenden 1. Mai.


Das Tariftreuegesetz NRW sieht einen vergabespezifischen Mindestlohn von 8,62 Euro vor und eine Vielzahl neuer Regelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. "Wirksame Tarifverträge, zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr, werden hiermit bewusst verdrängt. Gerade die hinter uns liegende Wirtschaftskrise hat doch gezeigt, wie wichtig die Rolle der Tarifparteien ist. Warum wird das unnötig infrage gestellt", fragt Schmitz kritisch.


 


"Weiteres Problem ist der regelrechte Rattenschwanz, den dieses Gesetz nach sich zieht", so Schmitz. Er verweist auf die vielfältigen zusätzlichen Vergabekriterien. So müssten zum Beispiel bei Lieferanten oder Dienstleistern des Auftragnehmers völlig vergabefremde soziale Standards künftig überprüft werden. Auftragnehmer müssten zudem die Einhaltung bestimmter Kriterien auch bei so genannten Nachunternehmern, also bei Unternehmen mit denen man zur Erfüllung eines Auftrags zusammenarbeitet, überprüfen. "Wie soll das in der Praxis gehen", fragt Schmitz.


Es werde einen massiven Anstieg der Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten der öffentlichen Hand geben. Den Unternehmen drohten durch die neuen Nachweispflichten umgekehrt enorme zusätzliche bürokratische Belastungen. Im Ergebnis würden öffentliche Aufträge für Auftragnehmer und Auftraggeber teurer, dafür würden die Arbeitnehmer auf beiden Seiten sowie die Steuerzahler die Zeche zahlen. "Alles wird teurer, alles wird bürokratischer, nichts wird gerechter: Das Tariftreuegesetz ist ein schwerer Fehler, der nach der Landtagswahl korrigiert werden muss", so Schmitz abschließend.


 


Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken).


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