2012-06 : Neue TÜV-Regeln ab 1. Juli 2012 - Das ändert sich bei der HU

Ab 1. Juli 2012 schauen TÜV und Co noch genauer hin. Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird u. a. eine Probefahrt zum Check der Elektronik eingeführt. Wer deutlich zu spät zur HU kommt, wird kräftig zur Kasse gebeten.


 


Bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) gibt es zum 1. Juli 2012 mehrere Änderungen. So weist der Prüfer den Halter eines Autos künftig auch auf drohende Mängel hin. Mit dem Stichtag werde im Prüfbericht die neue Kategorie "Hinweis" eingeführt, teilte die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) mit. So habe der Sachverständige die Möglichkeit, auf sich abzeichnende Probleme – etwa durch Verschleiß oder Korrosion – aufmerksam zu machen. Der Halter bekomme konkrete Reparaturtipps. Ziel der neuen Rahmenbedingungen für die Hauptuntersuchung (gelten für alle Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ) ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes.


Die wichtigsten Änderungen bei der HU im Überblick
• Rückdatierung entfällt
• Mängeleinstufungen werden einheitlich
• Hinweis auf drohende Mängel
• Probefahrt
• Teiluntersuchung Abgas (AU)
• Erweiterte Elektronikprüfung
• Bremsanlage
• Sonderfall Mietwagen
• Verbandskasten und Warndreieck
 



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