Funktionsprüfung

Definition gemäß DIN EN 13306, 8.43: Tätigkeit nach Instandhaltungstätigkeiten zur Bestätigung, dass eine Einheit imstande ist, die geforderte Funktion zu erfüllen. Anmerkung in DIN EN 13306: Die Funktionsprüfung wird in der Regel nach einer anlagenbedingten Störung durchgeführt.

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