Instandhaltung, ausfallabhängige

Instandsetzung nach Ausfall einer Einheit. Anmerkung 1: Bei der so genannten Feuerwehrstrategie wird auf vorbeugende Maßnahmen verzichtet. Es wird bewusst in Kauf genommen, dass eine Einheit der Produktion zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht und dass der Ausfall eines Instandhaltungsobjektes gegebenenfalls Folgeschäden anderer Objekte verursacht. Erst nach Eintritt des Ausfalls wird die Einheit instand gesetzt, die defekten Teile werden dabei ausgetauscht. Anmerkung 2: Der Begriff findet sich weder in DIN 31051 noch in DIN EN 13306, da beide Normen die Aufgabe der Instandhaltung in der Verhinderung von Fehlern und Ausfällen sehen. In der Praxis kann es aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen sinnvoll sein, ausfallabhängig instand zu halten. Daher wurde der Begriff hier beibehalten.

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