Instandhaltungsvermögen

Definition gemäß DIN EN 13306, 2.8: Fähigkeit einer Instandhaltungsorganisation die richtige Instandhaltungsunterstützung am Ort an dem sie gebraucht wird, um die erforderliche Instandhaltungstätigkeit zu einem gegebenen Zeitpunkt oder während eines gegebenen Zeitintervalls auszuführen, zur Verfügung zu stellen

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