Instandsetzung
Definition gemäß DIN 31051, 4.1.4: Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. Diese Maßnahmen können nach DIN 31051 beinhalten:
- Auftrag, Auftragsdokumentation und Analyse des Auftraginhaltes,
- Vorbereitung der Durchführung, beinhaltend Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Mitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen,
- Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheits- einrichtungen usw.,
- Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung,
- Durchführung,
- Funktionsprüfung und Abnahme,
- Fertigmeldung,
- Auswertung einschließlich Dokumentation, Kostenaufschreibung, Aufzeigen der Möglichkeit von Verbesserungen und
- Rückmeldung.
Relation: Wert der erstellten Abnutzungsvorräte / Aufwand für die Instandsetzung
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