Instandsetzung

Definition gemäß DIN 31051, 4.1.4: Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. Diese Maßnahmen können nach DIN 31051 beinhalten:

  • Auftrag, Auftragsdokumentation und Analyse des Auftraginhaltes,
  • Vorbereitung der Durchführung, beinhaltend Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Mitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen,
  • Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheits- einrichtungen usw.,
  • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung,
  • Durchführung,
  • Funktionsprüfung und Abnahme,
  • Fertigmeldung,
  • Auswertung einschließlich Dokumentation, Kostenaufschreibung, Aufzeigen der Möglichkeit von Verbesserungen und
  • Rückmeldung.

Relation: Wert der erstellten Abnutzungsvorräte / Aufwand für die Instandsetzung

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