Planmäßige Instandhaltung
Definition gemäß DIN EN 13306, 7.2: Ausfallverhindernde Instandhaltung, durchgeführt nach einem festgelegten Zeitplan oder einer festgelegten Zahl von Nutzungseinheiten. Anmerkung in DIN EN 13306: Nutzungseinheiten sind z. B. Produktionszahlen, Startzahlen, gefahrene Kilometer usw.
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