Sollbruchteil

Definition gemäß DIN 31051, 4.6.4: Betrachtungseinheit, die bei betriebsbedingter Überbeanspruchung andere Betrachtungseinheiten durch Eigenverzehr (z. B. Bruch) vor Schaden schützt und die vom Konzept her für den Austausch vorgesehen ist.

Momentan ist kein Inhalt mit diesem Begriff klassifiziert.