Störung, anlagenbedingte

Definition nach DIN EN 13306, 6.9: Zustand einer Einheit, gekennzeichnet entweder durch einen Fehler oder durch eine mögliche Unfähigkeit, eine geforderte Funktion während der präventiven Instandhaltung auszuführen. Anmerkung 1 in DIN EN 13306: Dieser Zustand bezieht sich auf die Verfügbarkeit. Anmerkung 2 in DIN EN 13306: Eine anlagenbedingte Störung wird manchmal auch als eine innere Störung bezeichnet.

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