Stand der Technik

Definition in Anlehnung an § 7a Abs. 4 WHG (Wasser-Haushalts-Gesetz); vgl. auch § 3 Abs. 6 BimSchG (Bundesimmissions- Schutz-Gesetz): Entwicklungsstand technisch und wirtschaftlich durchführbarer fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, basierend auf den diesbezüglich gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Forschung.

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