Anerkannte Regelnder Technik

Definition in Anlehnung an § 3 Abs. 1 Satz 3 GSG (Geräte-Sicherheits- Gesetz): Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind diejeni-gen Regeln, die in der Fachpraxis erprobt und bewährt sind und nach vorherrschender Meinung einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Anmerkung 1: Allgemein anerkannte Regeln der Technik beruhen zwar auf der Analyse von Erfahrungen und sind breit anwendbar, sie sind dabei aber auf die zugrunde liegenden Fälle beschränkt. Dies muss bei ihrer Anwendung beachtet werden, d. h. eine Anpassung an betriebs- und situationsspezifische Gegebenheiten ist vor Ort immer notwendig. Anmerkung 2: Allgemein anerkannte Regeln der Technik werden u. a. in Normen und Richtlinien dokumentiert.

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