Wartung

Definition gemäß DIN 31051, 4.1.2: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates. Diese Maßnahmen können nach DIN 31051 enthalten:

  • Auftrag, Auftragsdokumentation und Analyse des Auftragsinhaltes,
  • Erstellen eines Wartungsplans, der auf die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes oder der Betrachtungseinheit abgestellt ist und hierfür verbindlich gilt; dieser Plan soll u. a. Angaben über Ort, Termin, Maßnahmen und zu betrachtende Merkmalswerte enthalten,
  • Vorbereitung der Durchführung,
  • Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw.,
  • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung,
  • Durchführung,
  • Funktionsprüfung und
  • Rückmeldung.

Relation: Nutzen der Wartung/Aufwand für die Wartung Erläuterung: Unter Wartung wird allgemein die regelmäßige Pflege von Maschinen und Anlagen durch Reinigen, Schmieren, Imprägnieren, Konservieren, Anziehen von Schrauben, kleine Instandsetzungen etc. verstanden, um eine Minderung der Abnutzung und eine längere Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Anlagen zu erreichen. Wartungsmaßnahmen dienen damit auch der Reduzierung der technischen Ausfallzeit, der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und dem Schutz der Umwelt.

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